Sparerpauschbetrag
Steuerfreibetrag für Kapitalerträge: 1.000 € pro Person und Jahr.
Bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren 2.000 Euro. Damit der Betrag automatisch berücksichtigt wird, erteilt man der Bank einen Freistellungsauftrag.
Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.