Vorabpauschale
Jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds.
Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr ein Teil der Erträge versteuert wird. Sie richtet sich nach einem vom Finanzministerium festgelegten Basiszins und wird beim späteren Verkauf angerechnet.
Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.